Präimplantationsdiagnostik

Mit der Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes ist seit 2015 die Präimplantationsdiagnostik in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Untersucht werden kann je nach Fragestellung entweder nur das genetische Material der Eizelle mittels Polkörperchendiagnostik oder des Embryos mittels Trophektodermbiopsie. Eine Polkörperchendiagnostik kann zB bei vorangegangenen Schwangerschaften mit kindlicher Chromosomenstörung durchgeführt werden, oder falls die Frau Überträgerin einer Erbkrankheit ist. Gründe für eine genetische Untersuchung des Embryos sind drei oder mehr erfolglose IVF Versuche, drei oder mehr Fehlgeburten bzw auch wenn ein Elternteil Träger einer Erbkrankheit ist.